Wien Hauptbahnhof
Lärmabsorber LSA 12 W wurden auf vorhandenen Betonwänden verklebt und zusätzlich verschraubt.
≡ LÄRMSCHUTZ VOR STRASSENLÄRM UND BAHNLÄRM
Lärm von Autobahnen und Bahnstrecken beeinträchtigt die Lebensqualität von Anwohnern und belastet die Umwelt. Unsere modernen Lärmschutzlösungen tragen dazu bei, Schallemissionen wirksam zu reduzieren und Wohn- sowie Arbeitsbereiche nachhaltig zu schützen. Individuell geplant und auf die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten abgestimmt, verbinden Lärmschutzsysteme eine hohe akustische Wirksamkeit mit langlebiger Konstruktion und einer harmonischen Einbindung in das Landschaftsbild.
Rechtlicher Anspruch auf eine Lärmschutzwand bei Straßen-Neubau?
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≡ WIR EMPFEHLEN FÜR DIE PRIVATE ANWENDUNG
Leier-Durisol LSA System
Oftmals sind bereits Schutzwände an Autobahnen und Bahnstrecken vorhanden. Durch Aufbringen unserer LSA-Steine, werden bestehende Wände zu Lärmschutzwänden.
Hierzu gibt es zahlreiche Zertifikate und wissenschaftliche Gutachten, die Sie in unserem Download-Portal finden.
Diese Steine werden auch als "LÄRMABSORBER" bezeichnet
Leier-Durisol Fertigteil System
Diese Elemente werden vor allem an Autobahnen und Bahnstrecken eingesetzt. In Österreich sehen Sie diese recht oft. Der große Vorteil der Fertigelemente liegt in der schnellen Verarbeitungsgeschwindigkeit. Das Element wird zwischen 2 Pfeiler mit Führungsschienen gesetzt - fertig sind 5 Meter.
≡ GROSSPROJEKTE
Lärmabsorber LSA 12 W wurden auf vorhandenen Betonwänden verklebt und zusätzlich verschraubt.
**Leier-Durisol-Lärmschutz an der Straße 83 in Ungarn**
Entlang der neuen vierspurigen Verbindung zwischen Győr und Pápa wurden rund 9.800 m² Leier-Durisol-Lärmschutzwände errichtet. Die massiven Holzbetonelemente absorbieren den Verkehrslärm und verbinden wirksamen Schallschutz mit einer abwechslungsreichen, farbigen Gestaltung.
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An der B54 Wechselstraße bei Grafendorf wurde eine rund 630 Meter lange Lärmschutzwand errichtet. Im Straßenbereich kommen absorbierende Durisol-Holzbetonelemente zum Einsatz, während die Wand im Brückenbereich durch Aluminiumkassetten und transparente Elemente ergänzt wird.
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Entlang der Bahnabschnitte Szántód-Kőröshegy–Balatonszentgyörgy und Fonyód–Kaposvár wurden insgesamt rund 34.900 m² Leier-Durisol-Lärmschutzwände errichtet. Die massiven Holzbetonelemente verbinden eine hohe Schalldämmung mit wirksamer Schallabsorption und wurden durch unterschiedliche Farben und Oberflächenmuster an die Umgebung angepasst.
≡ BILDER STRASSEN und BAHNPROJEKTE
≡ LÄRMSCHUTZ UND ANWOHNERRECHTE
An einer Schnellstraße oder Autobahn besteht nicht automatisch ein Anspruch auf eine Lärmschutzwand. Entscheidend ist zunächst, ob die Straße neu gebaut, wesentlich verändert oder unverändert weiterbetrieben wird. Die folgenden Hinweise betreffen öffentliche Straßen in Deutschland.
Beim Neubau oder einer wesentlichen Änderung greifen § 41 BImSchG und die 16. BImSchV. Eine Erweiterung um durchgehende Fahrstreifen zählt dazu; andere erhebliche bauliche Eingriffe müssen die gesetzlichen Kriterien zur Pegelerhöhung erfüllen. Mehr Verkehr allein ist keine wesentliche bauliche Änderung.
Bei Überschreitung der maßgeblichen Grenzwerte ist Lärmschutz grundsätzlich erforderlich. Aktive Maßnahmen an der Straße stehen im Vordergrund. Stehen deren Kosten außer Verhältnis zum Schutzzweck, kann nach § 42 BImSchG eine Entschädigung für notwendige Schallschutzmaßnahmen am Gebäude in Betracht kommen. Eine bestimmte Wand können Anwohner daraus nicht ohne Weiteres verlangen.
Bei unverändert bestehenden Straßen gelten die Vorsorgegrenzwerte nicht automatisch als nachträgliche Sanierungspflicht. Für bestehende Bundesfernstraßen und beispielsweise Landesstraßen in NRW gibt es freiwillige Lärmsanierung nach Förderbedingungen und Haushaltslage. Daraus folgt kein allgemeiner Rechtsanspruch auf eine neue Wand. Besondere Ansprüche aus Genehmigungen oder außergewöhnlichen Belastungen bedürfen einer gesonderten Prüfung.
Anwohner können die zuständige Straßenbauverwaltung um Prüfung bitten. Hilfreich sind Adresse, Straßenabschnitt und Angaben zur betroffenen Nutzung. Vor eigenem Baubeginn sollten Förderfähigkeit und Verfahren geklärt werden. Informationen bietet Straßen.NRW zur Lärmvorsorge und Lärmsanierung.
Die folgende Tabelle zeigt die Immissionsgrenzwerte nach § 2 der 16. BImSchV. Sie ist keine Tabelle für die freiwillige Lärmsanierung und nicht mit den Gewerbelärm-Richtwerten der TA Lärm gleichzusetzen.
Gebiet / Einrichtung | Tag | Nacht |
|---|---|---|
Krankenhäuser, Schulen, Kur- und Altenheime | 57 | 47 |
Reine und allgemeine Wohngebiete / Kleinsiedlungsgebiete | 59 | 49 |
Kern-, Dorf-, Misch- und urbane Gebiete | 64 | 54 |
Gewerbegebiete | 69 | 59 |
Tag: 6–22 Uhr; Nacht: 22–6 Uhr. Bewertet werden berechnete Beurteilungspegel, nicht einzelne Vorbeifahrtspitzen oder Handy-Messungen. Gebietseinstufung und schutzbedürftige Nutzung sind maßgeblich. Bei ausschließlich tagsüber oder nachts ausgeübter Nutzung gilt nur der betreffende Zeitraum.
Die Bezeichnung „Schnellstraße“ bestimmt die Zuständigkeit nicht. Maßgeblich sind Straßenklasse und zuständiger Straßenbaulastträger. Für eine erste Zuordnung sollten Anwohner die Straßennummer und den genauen Abschnitt nennen. Die örtliche Verwaltung kann an die zuständige Stelle verweisen.
Unabhängig von einer baulichen Lärmschutzwand kommen verkehrsrechtliche Maßnahmen in Betracht. § 45 StVO ermöglicht Beschränkungen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm. Ob etwa ein Tempolimit angeordnet werden kann, prüft die zuständige Straßenverkehrsbehörde im Einzelfall; ein automatischer Anspruch auf ein bestimmtes Tempolimit besteht nicht.
Wenn öffentliche Maßnahmen nicht vorgesehen sind oder einzelne Grundstücksbereiche zusätzlich geschützt werden sollen, kann eine eigene Wand eine Option sein. Höhe, Länge, Gelände und seitliche Schallwege bestimmen die Wirkung. Hoch gelegene Straßen oder obere Geschosse können eine Abschirmung erschweren. Eine pauschale Pegelminderung lässt sich deshalb nicht versprechen.
Vor der Ausführung sind baurechtliche Vorgaben, Abstände zur Straße, Sichtfelder und gegebenenfalls die Zustimmung der Straßenbauverwaltung zu klären. Hinweise zu Systemwahl und Planung finden Sie unter Lärmschutzwand an der Straße und Höhe einer Lärmschutzwand.
Rechtsgrundlagen und Behördeninformationen sind direkt im Text verlinkt. Stand: September 2026. Allgemeine Orientierung; keine Prüfung eines individuellen Rechtsanspruchs.
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