DSI-Wand im Melitta-Werk
LS-Wand DSi 30-13 W Ingenieurbauwerk, Bauhöhe h = 6,00 m, Kombination von LSW + Betonsäulen
≡ LÄRMSCHUTZ FÜR GEWERBE UND KOMMUNEN
Holzspanstein-Lärmschutzsteine eignen sich ideal, um Gewerbeflächen, öffentliche Einrichtungen und kommunale Bereiche wirksam vor Straßen-, Bahn- oder Betriebslärm zu schützen.
Die massive Bauweise verbindet eine hohe Schalldämmung mit wirkungsvoller Schallabsorption und ermöglicht zugleich langlebige, wirtschaftliche und optisch ansprechende Lösungen für unterschiedlichste Bauvorhaben.
Bitte lesen Sie auch die Hinweise mit Rechtsgrundlagen, Richtwerttabelle und amtlichen Quellenlinks. » Klick
≡ WIR EMPFEHLEN FÜR DIE GEWERBLICHE ANWENDUNG
Leier-Durisol DSI System
Wenn Sie eine neue Lärmschutzwand errichten wollen, ist dieses Steinsystem das Richtige für Sie.
Die Steine werden gestapelt, ggf. mit Armierungseisen versehen und dann mit Beton gefüllt.
Diese Steine gibt es interschiedlicher Dicke und unterschiedlichen Farben.
Leier-Durisol LSA System
Wollen Sie Lärmschutz nachträglich einbauen, so ist dieser Stein die richtige Lösung für Sie.
Der Stein wird auf bestehende Wände aufgeklebt oder verschraubt.
Ideal für Hauseinfahrten und Groß-Garagen.
Diese Steine werden auch als "LÄRMABSORBER" bezeichnet
≡ DSI SYSTEM
Es wird eine komplett neue Lärmschutzwand errichtet
LS-Wand DSi 30-13 W Ingenieurbauwerk, Bauhöhe h = 6,00 m, Kombination von LSW + Betonsäulen
LS-Wand DSi 30-13 N Einhausung Discounter Parkplatz, sehr effektiv und entsprechend beliebt
LS-Wand DSi 30-13 N.
≡ LSA SYSTEM
Die Leier-Durisol Schallabsorber-Paneele bieten vielfältige Einsatzmöglichkeiten und verfügen über nachweisbare, geprüfte Schallabsorptionswerte. Bereits die LSA 5 N reduzieren störenden Nachhall und verbessern dadurch die Sprachverständlichkeit in privaten und gewerblichen Räumen.
Typische Anwendungsbereiche sind Gastronomie, Kantinen, Flure, Schwimmbäder, Autohäuser, Tagungsräume, Arztpraxen, Sprechzellen, Musikräume, Studios, Treppenhäuser und Produktionshallen. Überall dort, wo glatte Flächen den Schall stark reflektieren, nimmt das Holzbetongefüge der Lärmabsorber einen Teil der Schallenergie auf und verringert den Nachhall.
Brandverhalten: Baustoffklasse A2, nicht brennbar bei geringer Rauchentwicklung.
Zur Vermeidung von Hallschall während Konferenzen wurde eine Wand mit Leier Durisol LSA-Steinen besetzt.
Aus rechtlichen Gründen können wir Ihnen nur ein KI-Bild zeigen, damit Sie sich die Konstruktion vorstellen können
Lärmabsorber LSA 14 W beidseitig auf Betonwänden der Tiefgaragenzufahrt
Lärmabsorber LSA 12 W auf Betonwänden geklebt und verschraubt
≡ GESETZLICHE ANFORDERUNGEN
Betriebslärm darf die Nachbarschaft nicht unzulässig belasten. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) regelt die Betreiberpflichten; die TA Lärm konkretisiert die Beurteilung vieler gewerblicher Anlagen.
Nach § 22 BImSchG müssen auch Anlagen ohne immissionsschutzrechtliche Genehmigungspflicht technisch vermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen verhindern und unvermeidbare auf ein Mindestmaß begrenzen. Das betrifft somit nicht nur große Industrieanlagen.
Für immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen verlangt § 5 BImSchG zusätzlich Vorsorge, insbesondere durch Maßnahmen nach dem Stand der Technik. Eine vorhandene Genehmigung hebt die Betreiberpflichten nicht auf.
Eine pauschale Pflicht zum Bau einer Lärmschutzwand besteht nicht. Erforderliche Maßnahmen richten sich nach dem Einzelfall. Möglich sind beispielsweise leisere Maschinen, Kapselungen, Betriebszeitbeschränkungen oder Abschirmungen.
Die Behörde kann zur Durchsetzung der Betreiberpflichten Anordnungen treffen: bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen nach § 24 BImSchG, bei genehmigungsbedürftigen Anlagen nach § 17 BImSchG. Dabei ist die Verhältnismäßigkeit zu beachten.
Regelwerte außerhalb von Gebäuden am maßgeblichen Immissionsort beim Nachbarn – nicht unmittelbar an der Maschine. Maßgeblich ist die dortige Gebietseinstufung.
Gebiet / Einrichtung | Tags | Nachts |
|---|---|---|
Industriegebiet | 70 | 70 |
Gewerbegebiet | 65 | 50 |
Urbanes Gebiet | 63 | 45 |
Kern-, Dorf- und Mischgebiet | 60 | 45 |
Allgemeines Wohngebiet / Kleinsiedlungsgebiet | 55 | 40 |
Reines Wohngebiet | 50 | 35 |
Kurgebiet, Krankenhaus, Pflegeanstalt | 45 | 35 |
Tag: regelmäßig 6–22 Uhr; Nacht: 22–6 Uhr. Nachts zählt die lauteste volle Stunde. Die Werte beziehen sich auf Beurteilungspegel; Zuschläge und Geräuschspitzen sind gesondert zu berücksichtigen. Vorbelastungen anderer Anlagen, Gemengelagen und Sonderfälle können die Bewertung beeinflussen. Baustellen und bestimmte weitere Anlagen fallen nicht unter die TA Lärm.
Ob eine DSI-Lärmschutzwand oder eine LSA-Absorberbekleidung geeignet ist, muss anhand der konkreten Schallsituation geprüft werden. Ein bestimmter Stein allein garantiert keine Einhaltung der Anforderungen. Die akustische Planung sollte Quellen, Nachbarbebauung, Abmessungen und mögliche Reflexionen berücksichtigen; baurechtliche Anforderungen sind zusätzlich zu prüfen.
Amtliche Quelle: TA Lärm, insbesondere Nummern 1, 4 und 6. Stand der Zusammenstellung: September 2026. Allgemeine Information zum Nachbarschaftsschutz; ersetzt keine Einzelfallprüfung.
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